§ Copyright
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§ Abgabepflicht: § 24
Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?
Die Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind im Künstlersozialversicherungsgesetz aufgezählt. Die hier vom Gesetzgeber benutzten Begriffe werden in den verschiedenen Kunst-Branchen allerdings häufig nicht einheitlich gebraucht.
Allgemein lässt sich sagen: Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen.
Künstlersozialkasse: wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?
Abgabepflichtig sind Unternehmer unabhängig von ihrer Rechtsform. Im Gesetz (§ 24 KSVG) werden drei Gruppen unterschieden:
Künstlersozialkasse: FAQ für Unternehmen und Verwerter